Witterungs-Bedingungen
Es gibt Wetterlagen, bei denen aus Sicherheitsgründen der Wald nicht betreten werden darf. Falls wir deswegen die Waldspielgruppe verschieben oder absagen müssen, erfolgt diese Information am Vortag der Durchführung. Dies sehen wir als höhere Gewalt an und die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
Dies betrifft folgende Wetterlagen:
Sturm ab Stärke 2 bis 3
Bei Sturm besteht die Gefahr von herabstürzenden Ästen und Bäumen. Im Wald ist auch nach dem Sturm Vorsicht geboten, da vom Sturm abgebrochenes Holz herunterfallen könnte.Starke lokale Gewitter (damit ist nicht Regen gemeint, sondern wenn es lokal blitzt und donnert)
Bei Gewittern besteht die Gefahr eines Blitzschlags.Kälte
Bei Temperaturen unter Null werden wir die Waldspielgruppe verkürzt durchführen oder absagen.
Krankheit,
Unfall,
Abwesenheit
Wenn Kinder krank sind (z.B. Fieber, Durchfall, Erbrechen) bleiben sie Zuhause und werden von der Spielgruppe abgemeldet. Sie besuchen die Waldspielgruppe erst wieder nach einer symptomfreien Zeit von 24 Stunden. Falls ein Kind in der Waldspielgruppe erkrankt oder einen Unfall erleidet, werden die Waldspielgruppenleiterinnen unverzüglich die Eltern informieren und alles, was zum Wohle des Kindes erforderlich scheint, in die Wege leiten.
Bei einer Abwesenheit des Kindes erfolgt keine Reduktion der Elternbeiträge. Es erfolgen keine Rückvergütungen.